AGB
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge mit der Websline GmbH, Sägewerkstraße 24 in 83395 Freilassing, nachfolgend Websline genannt. Weiters gelten diese auch für Eigenprojekte von Websline, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
Für den Inhalt verantwortlich
1. Geltung
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Websline GmbH, Sägewerkstraße 24, 83395 Freilassing (nachfolgend „Websline“) und ihren Kunden u.a. über Webdesign-/Grafikleistungen, Hosting-/Providerleistungen sowie Application Service Providing (ASP). Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Websline stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Webdesign / Grafikdesign
2.1 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Konzeption und Erstellung einer Website gemäß Auftragsbestätigung sowie eines entsprechenden Konzepts, das die Struktur der Website beinhaltet. Websline verpflichtet sich, die Website gemäß Auftragsbestätigung herzustellen und dem Kunden gebrauchstauglich zu übergeben.
2.2 Konzept- und Layoutfreigabe
Websline erarbeitet auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Informationen ein Konzept und ein Basisdesign mit Start- und Unterseite sowie Navigationsstruktur. Nach Freigabe des Konzepts und des Basisdesigns durch den Kunden erstellt Websline die Website auf dieser Grundlage.
Soweit nicht ausdrücklich eine bestimmte Anzahl von Layout-Varianten vereinbart ist, erstellt Websline eine Layout-Variante. Weitere Layout-Varianten erstellt Websline nur auf Wunsch des Kunden gegen gesonderte Vergütung nach Aufwand. Websline informiert den Kunden vorab über den voraussichtlichen Kostenrahmen.
2.3 Leistungsfristen
Vereinbarte Termine und Fristen sind – sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine bezeichnet sind – unverbindliche Ausführungszeiträume. Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, verlängern vereinbarte Ausführungszeiträume um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Verzug von Websline bleiben unberührt.
2.4 Mitwirkungspflichten des Kunden / Inhalte
Der Kunde stellt Websline sämtliche für die Website erforderlichen Inhalte in digitaler Form zur Verfügung, insbesondere Texte, Bilder, Grafiken und Logos, und versichert, dass er zur Nutzung und Weitergabe dieser Inhalte berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt Websline von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen der vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegenüber Websline geltend machen, sofern der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst auch die notwendigen Rechtsverteidigungskosten in angemessener Höhe.
Websline ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu prüfen. Erhält Websline jedoch konkrete Hinweise auf rechtswidrige Inhalte, ist Websline berechtigt, den Zugang zu diesen Inhalten vorläufig zu sperren, bis die Rechtslage geklärt ist.
2.5 Urheberrecht / Nutzungsrechte
Websline räumt dem Kunden an den individuell für ihn erstellten urheberrechtlich geschützten Werken (insbesondere Layout, Grafiken, Templates) ein einfaches, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Nutzung für eigene Zwecke ein. Dieses Nutzungsrecht entsteht mit vollständiger Zahlung der für die Erstellung der Website geschuldeten einmaligen Vergütung.
Hiervon unberührt bleiben Nutzungsrechte an Standardsoftware von Websline (z.B. WCMS, Gutscheinsoftware, Buchungs-/Anfrage-Management), die ausschließlich nach Maßgabe der Regelungen zum ASP (Ziffer 4) für die Dauer des jeweiligen ASP-Vertrages eingeräumt werden.
2.6 Vorzeitige Beendigung von Werkleistungen
Kündigt der Kunde einen Werkvertrag vor Fertigstellung, gelten die Rechtsfolgen des § 649 BGB. Websline ist danach berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart wird oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erworben oder zu erwerben böswillig unterlassen wird. Bereits beauftragte Fremdleistungen und nicht stornierbare Lizenzkosten sind vom Kunden zu erstatten.
3. Pflege / Aktualisierung / Providerleistungen
3.1 Pflege und Wartung
Soweit die Pflege und Wartung der Website sowie weiterer Softwaremodule vereinbart ist, aktualisiert Websline die Inhalte nach den Vorgaben des Kunden und optimiert die Website für gängige Browser in den jeweils aktuellen Versionen.
3.2 Hosting / Providerleistungen
Websline stellt dem Kunden – selbst oder über Dritte – Speicherplatz für die Website sowie die erforderliche Serverinfrastruktur zur Verfügung. Websline gewährleistet eine Erreichbarkeit der Server von 99,3 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten, die auf höhere Gewalt, nicht von Websline zu vertretende technische Störungen oder Wartungsarbeiten zurückzuführen sind.
Die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Kommunikationsnetze, der vom Kunden genutzten Leitungen, der vom Kunden eingesetzten Hard- und Software sowie die Verfügbarkeit von Servern Dritter sind nicht Gegenstand der von Websline geschuldeten Leistung. Ansprüche wegen Störungen, die allein auf Umständen in diesen Bereichen beruhen, bestehen nicht.
Websline schuldet nicht die Beschaffung oder Bereitstellung der im Internet abrufbaren Inhalte Dritter und übernimmt hierfür keine Verantwortung. Etwaige Ansprüche wegen schuldhafter Pflichtverletzungen von Websline richten sich nach der Haftungsregelung in Ziffer 6.
3.3 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Er darf auf den bereitgestellten Speicherplätzen keine rechtswidrigen Inhalte speichern oder verbreiten. Der Kunde stellt Websline von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Kunde auf den vertragsgegenständlichen Speicherplätzen oder über die zugehörigen E-Mail-Accounts gespeichert bzw. verbreitet hat, sofern der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst die notwendigen Rechtsverteidigungskosten in angemessener Höhe.
Erhält Websline konkrete Hinweise auf rechtswidrige Inhalte, ist Websline berechtigt, den Zugriff auf diese Inhalte zu sperren. In diesem Rahmen ist Websline befugt, die zur Rechtsverfolgung erforderlichen Bestandsdaten des Kunden an berechtigte Dritte zu übermitteln, soweit Websline hierzu gesetzlich verpflichtet ist.
3.4 Laufzeit Providervertrag
Der Providervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsjahres in Textform gekündigt werden. Ein Vertragsjahr umfasst 12 Kalendermonate ab Vertragsbeginn. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4. Application Service Providing (ASP)
4.1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die entgeltliche Überlassung der Websline-Softwaremodule (insbesondere WCMS, Gutscheinsoftware, Buchungs-/Anfrage-Management) zur Online-Nutzung über das Internet. Websline stellt die Software, die erforderliche Rechenleistung sowie Speicherplatz in einem Rechenzentrum bereit. Vertragsgegenstand kann ferner der Websline KI-Chatbot sein, soweit dies in der jeweiligen Vertragsvereinbarung vorgesehen ist. Der KI-Chatbot dient der automatisierten Beantwortung von Anfragen auf der Website des Kunden mittels eines KI-Sprachmodells. Die vom KI-Chatbot generierten Antworten werden automatisiert erzeugt und können fehlerhaft, unvollständig oder nicht tagesaktuell sein. Websline übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der KI-generierten Antworten. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Informationen im Buchungssystem des Kunden, vertragliche Vereinbarungen und Buchungsbestätigungen. Die Nutzung des KI-Chatbots durch den Kunden oder dessen Website-Besucher begründet kein Auskunfts- oder Beratungsverhältnis zwischen Websline und den Endnutzern. Der Kunde nutzt die Software im Rahmen dieses Vertrages für eigene Zwecke.
4.2 Zugang und Nutzungsrechte
Websline übermittelt dem Kunden die für die Nutzung erforderlichen Zugangsdaten. Der Kunde darf die Zugangsdaten nur denjenigen Mitarbeitern zur Verfügung stellen, die zur Nutzung berechtigt sind, und nicht an sonstige Dritte weitergeben.
Der Kunde erhält für die Dauer des ASP-Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software, beschränkt auf die vertraglich vereinbarte Nutzung. Eine Überlassung der Software an Dritte oder eine Unterlizenzierung ist ohne vorherige Zustimmung von Websline nicht gestattet.
4.3 Serviceleistungen / Änderungen
Websline ist berechtigt, die bereitgestellten Serviceleistungen und die Software anzupassen und weiterzuentwickeln. Änderungen, die zu einer bloßen Fehlerbehebung oder geringfügigen Funktionsverbesserung führen, können ohne vorherige Ankündigung erfolgen.
Wesentliche Änderungen der Serviceleistungen, die nicht die Software selbst betreffen, werden dem Kunden spätestens einen Monat vor dem geplanten Änderungstermin in Textform angekündigt. In diesem Fall kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Änderungstermin kündigen.
Wesentliche Updates der Software (z.B. Versionssprünge) werden dem Kunden zur Kenntnis gebracht; sie werden ohne gesonderte Vergütung zur Verfügung gestellt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Websline ist berechtigt, das dem KI-Chatbot zugrunde liegende KI-Sprachmodell durch ein gleichwertiges oder leistungsfähigeres Modell zu ersetzen, soweit dies die vertragsgemäße Funktionalität nicht wesentlich beeinträchtigt. Ein Wechsel des KI-Modell-Anbieters wird dem Kunden mindestens 30 Tage vorab in Textform angezeigt. In diesem Fall kann der Kunde den KI-Chatbot-Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Änderungstermin kündigen.
4.4 Vergütung
Die Vergütung für die ASP-Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Vertragsvereinbarung. Monatliche Entgelte sind im Voraus zum Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig.
4.5 Laufzeit und Kündigung
Die Mindestvertragslaufzeit für ASP-Verträge beträgt 12 Monate ab produktiver Freischaltung des Systems. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
eine Partei schuldhaft erheblich gegen vertragliche Pflichten verstößt und die Pflichtverletzung auch nach schriftlicher Abmahnung und angemessener Fristsetzung nicht beseitigt, oder
über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse abgewiesen wird.
4.6 Sperrung bei Zahlungsverzug
Bei einem Zahlungsverzug des Kunden mit Entgelten in Höhe von mindestens zwei aufeinander folgenden Monatsentgelten oder mit einem Betrag, der mindestens zwei Monatsentgelten entspricht, und nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen ist Websline berechtigt, den Zugang zur Software und zu den Hosting-Leistungen vorläufig zu sperren. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt. Die erneute Freischaltung erfolgt nach vollständigem Ausgleich der Rückstände.
5. Mängelrechte / Verfügbarkeit
5.1 Verfügbarkeit
Websline garantiert für alle ASP- und Hosting-Dienste eine Verfügbarkeit von 99,3 % im Jahresmittel. Notwendige Wartungsarbeiten werden dem Kunden – soweit möglich – mindestens fünf Tage vor Beginn angekündigt und werden bevorzugt in verkehrsarmen Zeiten durchgeführt. Während Wartungsfenstern können Dienste vorübergehend nicht verfügbar sein; dies wird bei der Verfügbarkeitsberechnung nicht als Ausfallzeit gewertet.
5.2 Mängelanzeige
Der Kunde hat auftretende Mängel und Störungen nach Möglichkeit zu dokumentieren (z.B. Fehlermeldungen, Screenshots, Zeitpunkte) und Websline unverzüglich in Textform mitzuteilen. Der Kunde unterstützt Websline in angemessenem Umfang bei der Fehleranalyse und -behebung.
5.3 ASP / Mietrecht
Für Mängel der ASP-Leistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts (§§ 536 ff. BGB), soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. Der Kunde ist zur Minderung der Vergütung berechtigt, wenn die Tauglichkeit der Leistungen zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich gemindert ist. Die Minderung ist durch Erklärung gegenüber Websline auszuüben.
Der Kunde darf eine Minderung nicht dadurch durchsetzen, dass er das laufende Entgelt unangekündigt in einem über die Minderungsquote hinausgehenden Umfang kürzt. Weitergehende gesetzliche Zurückbehaltungsrechte und Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Das Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei erheblicher, dauerhafter Beeinträchtigung der vertragsgemäßen Nutzung, bleibt unberührt.
6. Haftung
Websline haftet auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – wie folgt:
Websline haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Websline nur
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und
für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Fall der Verletzung einer Kardinalpflicht durch einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung von Websline auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt; bei Dauerschuldverhältnissen mit laufender Vergütung ist die Haftung der Höhe nach auf das Fünffache der vereinbarten monatlichen Vergütung beschränkt.
Die Haftung für Datenverlust wird – soweit der Kunde eine regelmäßige und dem Risiko angemessene Datensicherung durchgeführt hat – auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.
Eine Haftung von Websline für Schäden, die dem Kunden oder Dritten aus der Nutzung der vom KI-Chatbot generierten Antworten entstehen, ist ausgeschlossen, soweit Websline die inhaltliche Unrichtigkeit nicht vorsätzlich herbeigeführt hat. Dies gilt insbesondere für wirtschaftliche Dispositionen, die auf Grundlage KI-generierter Auskünfte getroffen werden. Der Kunde ist verpflichtet, seine Website-Besucher darauf hinzuweisen, dass die Chatbot-Antworten unverbindlich sind. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nach Absätzen 2 bis 4 bleiben unberührt.
