AGB


Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge mit der Websline GmbH, Sägewerkstraße 24 in 83395 Freilassing, nachfolgend Websline genannt. Weiters gelten diese auch für Eigenprojekte von Websline, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. 

Für den Inhalt verantwortlich

1. Geltung

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Websline GmbH, Sägewerkstraße 24, 83395 Freilassing (nachfolgend „Websline“) und ihren Kunden u.a. über Webdesign-/Grafikleistungen, Hosting-/Providerleistungen sowie Application Service Providing (ASP). Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Websline stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Webdesign / Grafikdesign

2.1 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Konzeption und Erstellung einer Website gemäß Auftragsbestätigung sowie eines entsprechenden Konzepts, das die Struktur der Website beinhaltet. Websline verpflichtet sich, die Website gemäß Auftragsbestätigung herzustellen und dem Kunden gebrauchstauglich zu übergeben.

2.2 Konzept- und Layoutfreigabe

Websline erarbeitet auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Informationen ein Konzept und ein Basisdesign mit Start- und Unterseite sowie Navigationsstruktur. Nach Freigabe des Konzepts und des Basisdesigns durch den Kunden erstellt Websline die Website auf dieser Grundlage.

Soweit nicht ausdrücklich eine bestimmte Anzahl von Layout-Varianten vereinbart ist, erstellt Websline eine Layout-Variante. Weitere Layout-Varianten erstellt Websline nur auf Wunsch des Kunden gegen gesonderte Vergütung nach Aufwand. Websline informiert den Kunden vorab über den voraussichtlichen Kostenrahmen.

2.3 Leistungsfristen

Vereinbarte Termine und Fristen sind – sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine bezeichnet sind – unverbindliche Ausführungszeiträume. Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, verlängern vereinbarte Ausführungszeiträume um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Verzug von Websline bleiben unberührt.

2.4 Mitwirkungspflichten des Kunden / Inhalte

Der Kunde stellt Websline sämtliche für die Website erforderlichen Inhalte in digitaler Form zur Verfügung, insbesondere Texte, Bilder, Grafiken und Logos, und versichert, dass er zur Nutzung und Weitergabe dieser Inhalte berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt Websline von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen der vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegenüber Websline geltend machen, sofern der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst auch die notwendigen Rechtsverteidigungskosten in angemessener Höhe.

Websline ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu prüfen. Erhält Websline jedoch konkrete Hinweise auf rechtswidrige Inhalte, ist Websline berechtigt, den Zugang zu diesen Inhalten vorläufig zu sperren, bis die Rechtslage geklärt ist.

2.5 Urheberrecht / Nutzungsrechte

Websline räumt dem Kunden an den individuell für ihn erstellten urheberrechtlich geschützten Werken (insbesondere Layout, Grafiken, Templates) ein einfaches, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Nutzung für eigene Zwecke ein. Dieses Nutzungsrecht entsteht mit vollständiger Zahlung der für die Erstellung der Website geschuldeten einmaligen Vergütung.

Hiervon unberührt bleiben Nutzungsrechte an Standardsoftware von Websline (z.B. WCMS, Gutscheinsoftware, Buchungs-/Anfrage-Management), die ausschließlich nach Maßgabe der Regelungen zum ASP (Ziffer 4) für die Dauer des jeweiligen ASP-Vertrages eingeräumt werden.

2.6 Vorzeitige Beendigung von Werkleistungen

Kündigt der Kunde einen Werkvertrag vor Fertigstellung, gelten die Rechtsfolgen des § 649 BGB. Websline ist danach berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart wird oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erworben oder zu erwerben böswillig unterlassen wird. Bereits beauftragte Fremdleistungen und nicht stornierbare Lizenzkosten sind vom Kunden zu erstatten.

3. Pflege / Aktualisierung / Providerleistungen

3.1 Pflege und Wartung

Soweit die Pflege und Wartung der Website sowie weiterer Softwaremodule vereinbart ist, aktualisiert Websline die Inhalte nach den Vorgaben des Kunden und optimiert die Website für gängige Browser in den jeweils aktuellen Versionen.

3.2 Hosting / Providerleistungen

Websline stellt dem Kunden – selbst oder über Dritte – Speicherplatz für die Website sowie die erforderliche Serverinfrastruktur zur Verfügung. Websline gewährleistet eine Erreichbarkeit der Server von 99,3 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten, die auf höhere Gewalt, nicht von Websline zu vertretende technische Störungen oder Wartungsarbeiten zurückzuführen sind.

Die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Kommunikationsnetze, der vom Kunden genutzten Leitungen, der vom Kunden eingesetzten Hard- und Software sowie die Verfügbarkeit von Servern Dritter sind nicht Gegenstand der von Websline geschuldeten Leistung. Ansprüche wegen Störungen, die allein auf Umständen in diesen Bereichen beruhen, bestehen nicht.

Websline schuldet nicht die Beschaffung oder Bereitstellung der im Internet abrufbaren Inhalte Dritter und übernimmt hierfür keine Verantwortung. Etwaige Ansprüche wegen schuldhafter Pflichtverletzungen von Websline richten sich nach der Haftungsregelung in Ziffer 6.

3.3 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Er darf auf den bereitgestellten Speicherplätzen keine rechtswidrigen Inhalte speichern oder verbreiten. Der Kunde stellt Websline von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Kunde auf den vertragsgegenständlichen Speicherplätzen oder über die zugehörigen E-Mail-Accounts gespeichert bzw. verbreitet hat, sofern der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst die notwendigen Rechtsverteidigungskosten in angemessener Höhe.

Erhält Websline konkrete Hinweise auf rechtswidrige Inhalte, ist Websline berechtigt, den Zugriff auf diese Inhalte zu sperren. In diesem Rahmen ist Websline befugt, die zur Rechtsverfolgung erforderlichen Bestandsdaten des Kunden an berechtigte Dritte zu übermitteln, soweit Websline hierzu gesetzlich verpflichtet ist.

3.4 Laufzeit Providervertrag

Der Providervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsjahres in Textform gekündigt werden. Ein Vertragsjahr umfasst 12 Kalendermonate ab Vertragsbeginn. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

4. Application Service Providing (ASP)

4.1 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die entgeltliche Überlassung der Websline-Softwaremodule (insbesondere WCMS, Gutscheinsoftware, Buchungs-/Anfrage-Management) zur Online-Nutzung über das Internet. Websline stellt die Software, die erforderliche Rechenleistung sowie Speicherplatz in einem Rechenzentrum bereit. Vertragsgegenstand kann ferner der Websline KI-Chatbot sein, soweit dies in der jeweiligen Vertragsvereinbarung vorgesehen ist. Der KI-Chatbot dient der automatisierten Beantwortung von Anfragen auf der Website des Kunden mittels eines KI-Sprachmodells. Die vom KI-Chatbot generierten Antworten werden automatisiert erzeugt und können fehlerhaft, unvollständig oder nicht tagesaktuell sein. Websline übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der KI-generierten Antworten. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Informationen im Buchungssystem des Kunden, vertragliche Vereinbarungen und Buchungsbestätigungen. Die Nutzung des KI-Chatbots durch den Kunden oder dessen Website-Besucher begründet kein Auskunfts- oder Beratungsverhältnis zwischen Websline und den Endnutzern. Der Kunde nutzt die Software im Rahmen dieses Vertrages für eigene Zwecke.

4.2 Zugang und Nutzungsrechte

Websline übermittelt dem Kunden die für die Nutzung erforderlichen Zugangsdaten. Der Kunde darf die Zugangsdaten nur denjenigen Mitarbeitern zur Verfügung stellen, die zur Nutzung berechtigt sind, und nicht an sonstige Dritte weitergeben.

Der Kunde erhält für die Dauer des ASP-Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software, beschränkt auf die vertraglich vereinbarte Nutzung. Eine Überlassung der Software an Dritte oder eine Unterlizenzierung ist ohne vorherige Zustimmung von Websline nicht gestattet.

4.3 Serviceleistungen / Änderungen

Websline ist berechtigt, die bereitgestellten Serviceleistungen und die Software anzupassen und weiterzuentwickeln. Änderungen, die zu einer bloßen Fehlerbehebung oder geringfügigen Funktionsverbesserung führen, können ohne vorherige Ankündigung erfolgen.

Wesentliche Änderungen der Serviceleistungen, die nicht die Software selbst betreffen, werden dem Kunden spätestens einen Monat vor dem geplanten Änderungstermin in Textform angekündigt. In diesem Fall kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Änderungstermin kündigen.

Wesentliche Updates der Software (z.B. Versionssprünge) werden dem Kunden zur Kenntnis gebracht; sie werden ohne gesonderte Vergütung zur Verfügung gestellt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Websline ist berechtigt, das dem KI-Chatbot zugrunde liegende KI-Sprachmodell durch ein gleichwertiges oder leistungsfähigeres Modell zu ersetzen, soweit dies die vertragsgemäße Funktionalität nicht wesentlich beeinträchtigt. Ein Wechsel des KI-Modell-Anbieters wird dem Kunden mindestens 30 Tage vorab in Textform angezeigt. In diesem Fall kann der Kunde den KI-Chatbot-Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Änderungstermin kündigen.

4.4 Vergütung

Die Vergütung für die ASP-Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Vertragsvereinbarung. Monatliche Entgelte sind im Voraus zum Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig.

4.5 Laufzeit und Kündigung

Die Mindestvertragslaufzeit für ASP-Verträge beträgt 12 Monate ab produktiver Freischaltung des Systems. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

eine Partei schuldhaft erheblich gegen vertragliche Pflichten verstößt und die Pflichtverletzung auch nach schriftlicher Abmahnung und angemessener Fristsetzung nicht beseitigt, oder

über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse abgewiesen wird.

4.6 Sperrung bei Zahlungsverzug

Bei einem Zahlungsverzug des Kunden mit Entgelten in Höhe von mindestens zwei aufeinander folgenden Monatsentgelten oder mit einem Betrag, der mindestens zwei Monatsentgelten entspricht, und nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen ist Websline berechtigt, den Zugang zur Software und zu den Hosting-Leistungen vorläufig zu sperren. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt. Die erneute Freischaltung erfolgt nach vollständigem Ausgleich der Rückstände. 

5. Mängelrechte / Verfügbarkeit

5.1 Verfügbarkeit

Websline garantiert für alle ASP- und Hosting-Dienste eine Verfügbarkeit von 99,3 % im Jahresmittel. Notwendige Wartungsarbeiten werden dem Kunden – soweit möglich – mindestens fünf Tage vor Beginn angekündigt und werden bevorzugt in verkehrsarmen Zeiten durchgeführt. Während Wartungsfenstern können Dienste vorübergehend nicht verfügbar sein; dies wird bei der Verfügbarkeitsberechnung nicht als Ausfallzeit gewertet.

5.2 Mängelanzeige

Der Kunde hat auftretende Mängel und Störungen nach Möglichkeit zu dokumentieren (z.B. Fehlermeldungen, Screenshots, Zeitpunkte) und Websline unverzüglich in Textform mitzuteilen. Der Kunde unterstützt Websline in angemessenem Umfang bei der Fehleranalyse und -behebung.

5.3 ASP / Mietrecht

Für Mängel der ASP-Leistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts (§§ 536 ff. BGB), soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. Der Kunde ist zur Minderung der Vergütung berechtigt, wenn die Tauglichkeit der Leistungen zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich gemindert ist. Die Minderung ist durch Erklärung gegenüber Websline auszuüben.

Der Kunde darf eine Minderung nicht dadurch durchsetzen, dass er das laufende Entgelt unangekündigt in einem über die Minderungsquote hinausgehenden Umfang kürzt. Weitergehende gesetzliche Zurückbehaltungsrechte und Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

Das Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei erheblicher, dauerhafter Beeinträchtigung der vertragsgemäßen Nutzung, bleibt unberührt. 

6. Haftung

Websline haftet auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – wie folgt:

  • Websline haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.

  • Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Websline nur

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und

  • für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

  • Im Fall der Verletzung einer Kardinalpflicht durch einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung von Websline auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt; bei Dauerschuldverhältnissen mit laufender Vergütung ist die Haftung der Höhe nach auf das Fünffache der vereinbarten monatlichen Vergütung beschränkt.

  • Die Haftung für Datenverlust wird – soweit der Kunde eine regelmäßige und dem Risiko angemessene Datensicherung durchgeführt hat – auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.

  • Eine Haftung von Websline für Schäden, die dem Kunden oder Dritten aus der Nutzung der vom KI-Chatbot generierten Antworten entstehen, ist ausgeschlossen, soweit Websline die inhaltliche Unrichtigkeit nicht vorsätzlich herbeigeführt hat. Dies gilt insbesondere für wirtschaftliche Dispositionen, die auf Grundlage KI-generierter Auskünfte getroffen werden. Der Kunde ist verpflichtet, seine Website-Besucher darauf hinzuweisen, dass die Chatbot-Antworten unverbindlich sind. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nach Absätzen 2 bis 4 bleiben unberührt.

Eine weitergehende Haftung von Websline besteht nicht. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 

7. Datenschutz / Geheimhaltung

Websline verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten ergeben sich aus der auf der Website von Websline abrufbaren Datenschutzerklärung.

Soweit der Kunde den Websline KI-Chatbot einsetzt, ist er als Betreiber im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) verantwortlich für die Einhaltung der ihn treffenden Pflichten, insbesondere der Informationspflichten gegenüber seinen Website-Besuchern. Websline stellt dem Kunden die hierfür erforderlichen Textbausteine und technischen Hinweisfunktionen zur Verfügung. Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit des Kunden als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die über seine Website erfolgende Datenverarbeitung bleibt unberührt. Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung regelt die gesonderte Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO.

Websline behandelt alle Informationen des Kunden, die ihm im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werden, vertraulich. Dies gilt insbesondere für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kunden- und Preisinformationen. Websline verpflichtet auch seine Mitarbeiter zur Vertraulichkeit. Die Geheimhaltungspflicht gilt für drei Jahre nach Vertragsende fort.

Nach Vertragsende übermittelt Websline dem Kunden auf dessen Wunsch die bei Websline gespeicherten Kundendaten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format und löscht diese Daten anschließend, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten in angemessenen Zeitabständen durch eigene Datensicherungen zu sichern, soweit ihm dies technisch möglich und zumutbar ist. 

8. Unzulässige Nutzung / Spamming

Der Versand von Werbung per E-Mail ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung (Opt-in) der Empfänger ist dem Kunden untersagt. Dies gilt insbesondere für den massenhaften Versand von E-Mails mit identischem Inhalt (Spamming). Bei begründetem Verdacht auf Spamming über Systeme von Websline ist Websline berechtigt, betroffene Accounts vorläufig zu sperren und den Sachverhalt aufzuklären.

Der Kunde hat seine Websites und Applikationen so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung der Server (z.B. durch ressourcenintensive Skripte) vermieden wird. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ist Websline berechtigt, den Zugriff auf betroffene Inhalte oder Dienste zu sperren, sofern zuvor eine Abmahnung erfolglos geblieben ist, es sei denn, eine sofortige Sperrung ist aus Sicherheitsgründen erforderlich.

9. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der Sitz von Websline. 

10. Änderungen dieser AGB

Websline ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit

dies zur Anpassung an geänderte gesetzliche oder höchstrichterliche Vorgaben erforderlich ist,

neue Leistungen eingeführt oder bestehende Leistungen geändert werden, ohne dass hierdurch das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien zu Lasten des Kunden wesentlich verschoben wird, oder Regelungslücken geschlossen werden müssen, die nach Vertragsschluss entstanden sind.

Änderungen der AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Hierauf wird Websline den Kunden in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde, besteht der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort; Websline ist jedoch berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Vertragsjahres zu kündigen, wenn ihr das Festhalten an dem unveränderten Vertrag unzumutbar ist.

11. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Textformklausel. Gesetzliche Anforderungen an strengere Formvorschriften bleiben unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

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